Selbstversorgung im Ruhrgebiet

Die Grundstücksflächen


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Blick vom "Hochplateau"

Meine Nutztiere haben alle räumlich abgetrennte Bereiche. Insgesamt steht ihnen eine Fläche von gut 2ha zur Verfügung.

Die Schafe beweiden die gesamte Fläche, die nicht den anderen Tieren vorbehalten ist.

Die Hühner haben ein eigenes raubtiersicheres Gehege innerhalb der Weide, dort steht auch der Wachtelstall.

Die Tauben leben in einer Großvoliere mit Flugmöglichkeit. Auch hier kann man gut Wachteln halten, da die Tiere sich gegenseitig ignorieren. Die Wachteln "räumen" in so einer kombinierten Haltung auf.


Besucher sind oftmals sehr erstaunt über so eine Idylle mitten in der Großstadt. Leider musste diese Idylle hart umkämpft werden. In den Jahren bis 2009 bis 2012 gab es einen mächtigen Disput mit der Stadt Bochum um die Unterstände.
Das Ziegen- und Schafgrundstück ist im Besitz einer Erbengemeinschaft und wurde vor vielen Jahren zum Landschaftsschutzgebiet erklärt, mit Nutzungsziel Viehweide. Wer das Grundstück kennt weiß, dass es anders auch gar nicht zu pflegen ist, denn es handelt sich um das, was man hierzulande Siepen nennt, quasi ein kleines Tal. Ein wunderschönes Fleckchen Natur inmitten dieser (für mich) hässlichen Großstadt.

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Das Landschaftsschutzgesetz (LSG) verbietet jegliche Bebauung, nach dem TSK muss pro ungehörntes Kleinvieh eine dauerhafte Unterstandsfläche von 2qm eingerichtet werden, für gehörnte Tiere 2,5qm. Da kollidieren also 2 Gesetze.
Im Glauben, dass ein 3-seitig geschlossener Unterstand aus natürlichen Materialien ohne Fundament keiner Genehmigung bedarf habe diesen Unterstand gebaut:

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Es dauerte nicht lange, da kam für diesen Unterstand sowie einen weiteren vom Vorgänger erbauten eine Abrissverfügung mit 3-monatiger Frist. Da das Grundstück im Besitz einer Erbengemeinschaft ist, durfte jeder Einzelne der Erben 200 EURO zahlen, für jeden Unterstand versteht sich. Da fragt man sich allen Ernstes, warum die Stadt Bochum noch pleite ist.

In Absprache mit den Besitzern habe ich die Ordnungsverfügung ignoriert (zahlen mussten sie ja ohnehin schon) und wir harrten der Dinge, die da kommen mögen. Natürlich kam nach 3 Monaten die nächste Ordnungsverfügung. Frist 1 Jahr, Kosten: 24.000 EURO. Da war dann Handlungsbedarf angesagt.


Wir haben das Pferd also von hinten aufgezäumt und erfahren: Wer im Landschaftsschutzgebiet was auch immer bauen will, braucht eine Ausnahmegenehmigung und die bekommt er nicht von der Baubehörde, sondern von der unteren Landschaftsschutzbehörde. Der Kontakt wurde hergestellt und ein halbes Jahr später kam dann auch wirklich Besuch vom Grünflächenamt in Gestalt dreier Landschaftsschutzbeauftragter. Die Herren waren sich schnell einig: Kommen die Tiere weg, weil die Unterstände fehlen, sieht das Grundstück in Kürze aus wie die Verlängerung des Grünzugs, der in städtischer Hand und zur Kloake verkommen ist. Mit anderen Worten: man befürwortete die Unterstände vorbehaltlos.
Es waren jedoch etliche Erinnerungen notwendig bis das Ganze auch zu Papier gebracht und der Baubehörde als ausführendes Organ übermittelt wurde. Die Baubehörde stellte sich jedoch nach wie vor stur und es schlich sich uns der Eindruck ein, dass es ein Problem kommunikativer Art zwischen den beiden Behörden gibt.
Als Begründung für die Weigerung kamen Argumente wie, dass es eine weitere Ordnungsverfügung gegen einen benachbarten Pferdestall gibt. Man könne ja nicht dem einen sagen, du darfst den Unterstand stehen lassen und der andere muss abbauen. Der Hinweis, dass der Besitzer des Pferdestalls seit Jahren tot ist und das Grundstück verlottert, wurde lediglich überrascht zur Kenntnis genommen.
Nun rückte die Frist bedrohlich nahe, terminiert zum 30.06.2012.

Im Mai 2012 war die Zeit des kommunalen Wahlkampfs und ich rief im Büro eines hiesigen Landtagsabgeordneten an. Sprach mein Anliegen auf den AB und hoffte. Es dauerte jedoch bis nach der Wahl, bis ein Rückruf kam. Der kam natürlich auch nicht vom Abgeordneten persönlich und er erklärte sich nach Übermittlung durch den Sekretär auch nicht für zuständig, konnte mir aber immerhin eine Person im Rat der Stadt Bochum nennen, der zuständig für Belange im Ortsteil des Grundstücks ist. Es dauerte noch mal länger, bis ich den Herrn wirklich an die Strippe bekam, er versprach sich zu kümmern und nichts rührte sich.
Parallel suchte ich schon nach Asyl für meine Tiere, die ich bis auf Milchschaf Marlene auch alle hätte unterbringen können.

Mit einem Freund riss ich Mitte Juni den ersten kleineren Unterstand ein, da dieser nicht zwingend nötig ist und man den eigentlichen Unterstand auf dieser Fläche geflissentlich übersah. Um den großen Unterstand wollte ich jedoch bis zur letzten Minute kämpfen.

In meiner Not kontaktierte ich den WDR mit der Sendung 2Lokalzeit, Bitte kommen!". Dort war man gleich ganz Ohr und ein Drehtermin wurde vereinbart. Leider hatte ich wenige Tage vor diesem Termin einen Unfall, der mein Gesicht medienuntauglich machte, sodass ich absagen musste.

Ich rief einen anderen Politiker der SPD an, der alles sehr beschleunigte. Er kümmerte sich darum, dass das Ratsmitglied mit dem Leiter des Bauamts sprach und siehe da, man war plötzlich ganz kompromissbereit. Es sollte einen neuen Ortstermin geben, wo besprochen werden soll, an welcher Stelle der Unterstand stehen darf. Dies gab ich den Besitzern so weiter, voll des Mutes, dass doch noch alles ein gutes Ende nimmt. Die Besitzer ließen sich das natürlich beim Bauamt bestätigen, schließlich stand die Zahlung von 24.000 EURO im Raum. Bestätigt wurde aber nur, dass der große Unterstand nicht bis zum 30.Juni weg muss und es einen neuen Orttstermin geben wird. Nach wie vor wäre aber eine Genehmigung auf dem Grundstück undenkbar, allenfalls könnte man überlegen, ob der Unterstand in einer der Gärten der Besitzer die angrenzend wohnen stehen dürfte. Selbstredend, dass sich fragliche Besitzer darum rissen, bei wem ein Ziegenstall stehen darf!
Also riefen die Besitzer das Ratsmitglied an. Was genau gesprochen wurde konnte ich nicht ergründen, nur so viel, dass der Herr vom Rat stinkesauer auf die Besitzer wurde und sich ausklinkte.

Nun wurde ein neuer Ortstermin für den 9. Juli anberaumt. Anwesend waren der Verantwortliche und ein weiterer Mitarbeiter des Bauamts, ein Vertreter der unteren Landschaftsschutzbehörde und 3 der Besitzer. Der Bauamtsmensch erkannte doch tatsächlich, dass aufgrund der Topografie ein Bau des Unterstands im Garten der Besitzer die nämlich alle Hanglage sind ;-) nicht möglich ist. Lediglich ein kleiner ungenutzter Streifen ist ebenerdig, doch da legte der Landschaftsschützer aufgrund des Bewuchses sein Veto ein und das war mir auch ganz recht, denn dieser Platz wäre für mich undenkbar gewesen. Es kam tatsächlich zu der Einigung, dass der Unterstand in seiner vollen Größe (36qm) in die linke Ecke des Grundstücks versetzt werden darf. Als weitere Auflage muss der auf dem Grundstück ebenfalls vorhandene Bauwagen weiter zum Zaun verschoben und 2 kleinere Hütten abgerissen werden. Das Ganze terminiert bis zum 30.10.12.

Inzwischen ist alles an Ort und Stelle und Ruhe eingekehrt. Der große Unterstand ist leider wesentlich kleiner geworden, konnte aber immerhin aus den vorhandenen Materialien gebaut werden. Natürlich wurden einige Verbesserungen vorgenommen. Der Unterstand ist endlich richtig dicht und hat mehr Platz zur Heulagerung. Die Heuvorrichtung ist schräg eingebaut worden, sodass auch rangniedere Tiere ans Heu kommen und unterstehen können ohne ganz in den Stall zu gehen.
Der Bauwagen durfte ans Tor gezogen werden, statt wie verordnet an den Stall, wo er als Futterlager nicht gut positioniert gewesen wäre. Geht doch!

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